1. Grundlagen

1.1. Diese AGB regeln die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien des Vermittlungsvertrages. Subsidiär sind die einschlägigen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches anwendbar.

1.2. Diese AGB gelten ungeachtet von allfälligen Verweisen des Kunden auf eigene allgemeine Vertragsbedingungen welcher Art auch immer. 

1.3. Die Inhalte der Website auf www.cembax.com sind für die Cembax GmbH nicht verbindlich und begründen weder ein Angebot noch eine Empfehlung zur Vornahme irgendwelcher Finanztransaktionen.

1.4. Die Website www.cembax.com ist ein Informationsdienst der Cembax GmbH. Die Cembax GmbH ist weder ein Kreditinstitut noch vermittelt sie Kredite, Darlehen oder anderweitige Beschaffung von Geldmitteln. 

1.5. Die Cembax GmbH stellt lediglich Informationen zum Thema Finanzsanierung, Schuldenregulierung und -tilgung zur Verfügung. 

1.6. Alle Online-Infos sind kostenlos. Sollten bei einer konkreten Anfrage Kosten entstehen, wird der Kunde vorab informiert. Auf Umfang und Höhe wird vorab hingewiesen. Ohne die ausdrückliche Bestätigung bzw. Beauftragung durch den Kunden werden keine Kosten verrechnet. 

1.7. Es entstehen keine Kosten für Anfragen, deren weitere Bearbeitung die Cembax GmbH ablehnen muss.


2. Zustandekommen und Inhalt der Vermittlungsvertrages

2.1 Mit der Anfrage erfragt der Kunde bei der Cembax GmbH kostenlos die Möglichkeit, ob die Cembax GmbH dem Kunden eine Finanzsanierung vermitteln kann. Der Kunde hat dazu allenfalls weitere Informationen und Auskünfte zu erteilen. 

2.2. Durch die Versendung der Anfrage bestätigt der Kunde, dass er diese AGB gelesen und verstanden hat und mit deren Inhalt einverstanden ist. 

2.3. Ergeben die Vorabklärungen der Cembax GmbH, dass sich ein Finanzsanierungsunternehmen zur Sanierung der finanziellen Situation des Kunden bereit erklärt, teilt die Cembax GmbH dies dem Kunden schriftlich mit. 

2.4. Der Kunde kann darauf den Auftrag an die Cembax GmbH zur Vermittlung schriftlich oder mündlich erteilen. Der Vermittlungsvertrag zwischen der Cembax GmbH und dem Kunden kommt spätestens an dem Tag zustande, an welchem die vom Kunden bezahlte Vermittlungsgebühr bei der Cembax GmbH verbucht ist. 

2.5. Die Cembax GmbH kann dem Kunden auf Wunsch schriftlich bestätigen, dass der Kunde die Vermittlungsgebühr in zwei Teilzahlungen leisten kann. In diesem Fall kommt der Vermittlungsvertrag spätestens am Tag der Verbuchung der ersten Teilzahlung zustande. Die zweite Teilzahlung ist fällig mit dem Tag, an welchem der Kunde den Finanzsanierungsvertrag zugestellt erhalten hat. 

2.6. Zur Sicherung der Zahlungsansprüche der Cembax GmbH tritt der Kunde sämtliche eventuellen Erstattungsansprüche gegen den vermittelten Finanzsanierer an die Cembax GmbH ab. Die Abtretung ist der Höhe nach auf das 1,3 fache der Vermittlungsgebühr begrenzt. Die Sicherungsabtretung erlischt automatisch mit dem Erlöschen der Ansprüche der Cembax GmbH gegenüber dem Kunden.

2.7. Zur Sicherung der Ansprüche aus dem gegenständlichen Vermittlungsvertrag tritt der Kunde hiermit den pfändbaren Anteil seines Arbeitslohns an die Cembax GmbH ab. Zur Begrenzung der Abtretung gilt die Klausel 2.6. entsprechend.

2.8. Mit der Bestätigung des Auftrages schuldet der Kunde der Cembax GmbH die vereinbarte Vermittlungsgebühr in voller Höhe. 


3. Pflichten des Kunden

3.1. Der Kunde verpflichtet sich nach Zustandekommen des Vermittlungsvertrages, der Cembax GmbH die vereinbarte Vermittlungsgebühr zu bezahlen.

3.2. Die Vermittlungsgebühr deckt folgende Dienstleistungen der Cembax GmbH: Aktenanlage, Kosten für Datenspeicherung in der EDV-Anlage, Erstellung von Listen, Portokosten, Telefongebühren, Telefaxgebühren, Kopien, Pauschale für Sachkostenaufwand und das Einholen des Finanzsanierungsvertrages.

3.3. Der Kunde versichert, dass sämtliche der Cembax GmbH gegenüber gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Unrichtige Angaben können die sofortige Auflösung des Vermittlungsvertrages und Schadenersatz zur Folge haben.

3.4. Alle Zahlungen des Kunden sind spesenfrei und ohne Abzug an die Cembax GmbH zu leisten. Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.

3.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Cembax GmbH berechtigt, ihm Mahnkosten von 30.- EUR pro Mahnung zu verrechnen sowie die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Kunden einzustellen.

3.6. Der Kunde hat der Cembax GmbH alle Auslagen zu vergüten, welche diesem durch Vertragspflichtverletzungen des Kunden entstanden sind.

3.6.1 In jedem Fall sind bei Stellung einer Anfrage die entstandenen erforderlichen Auslagen zu ersetzen, wenn durch die oder durch einen ihrer Vertragspartner dem Kunden aufgrund dessen Beauftragung eine verbindliche Vertragsgarantie unterbreitet werden kann und dieser diese dann nicht annimmt. Bis zu einem Höchstbetrag von 200,00 EUR werden diese von uns vorab verauslagt. Ab einem Betrag von 200,00 EUR wird eine entsprechende Vorschussleistung fällig. 


4. Zu vermittelnder Finanzsanierungsvertrag

4.1. Das von der Cembax GmbH an den Kunden vermittelte Finanzsanierungsinstitut ist bestrebt, für und mit Vollmacht des Kunden mit dessen Gläubigern eine Reduktion der Schulden und eine ratierliche Zahlung seiner gesamten Verbindlichkeiten auszuhandeln. 

4.2. Die Finanzsanierungsgesellschaft nimmt während der Laufzeit des Finanzsanierungsvertrages die mit dem Kunden selbst vereinbarten Ratenzahlungen entgegen und leitet diese entsprechend der Vereinbarungen mit den Gläubigern an diese weiter. Ziel ist eine sukzessive Entschuldung des Kunden.

4.3. Der Finanzsanierungsvertrag wird dem Kunden per Einschreiben zugestellt. 

4.4. Sollte der Finanzsanierungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Sanierungsunternehmen aus Gründen nicht zustande kommen, welche der Kunde nicht zu vertreten hat, erstattet die Cembax GmbH dem Kunden die bereits geleistete Vermittlungsgebühr zurück. 

4.5 Die Cembax GmbH hat Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen, wenn der Kunde vom Vertrag zurücktritt und die Cembax GmbH aufgefordert hatte, vor Ablauf des Rücktrittsrechts zu beginnen. Der Aufwendungsersatzanspruch wird pauschalisiert auf 30 % des Betrages des Vermittlungshonorars. Dem Kunden wird nachgelassen zu beweisen, dass der tatsächliche Aufwand geringer gewesen ist.

4.6. Zur Sicherung der Ansprüche der Cembax GmbH tritt der Kunde seine eventuellen Erstattungsansprüche gegen den vermittelten Finanzsanierer ab. Der Höhe nach ist die Sicherung begrenzt auf 130% des ausgemachten Vermittlungshonorars. Die Sicherungsabtretung erlischt, wenn das Vermittlungshonorar vollständig entrichtet worden ist.


5. Widerrufsrecht

5.1. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie an uns (Cembax GmbH, Maximilianstr. 2, 80539 München, cembax@cembax.com, Tel.: 089 215288390) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandte Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist es ausreichend, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dieselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung der Cembax GmbH während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zudem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Dieser Aufwendungsersatzanspruch ist pauschalisiert (siehe 4.5.)

5.2. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt, wenn er den vermittelten Finanzsanierungsvertrag vor Ablauf der Widerrufsfrist erhalten hat und zuvor ausdrücklich erklärt hat, er habe Kenntnis vom Erlöschen bei vollständiger Leistungserfüllung durch die Cembax GmbH.

5.3. Wird hingegen wirksam widerrufen, so hat der Kunde die übermittelte Urkunde des Finanzsanierungsvertrags im Original zurück zu senden. Es ist ihm untersagt, Kopien zu machen.

5.4. Der Kunde erwirbt erst Eigentum an der Urkunde vorbehaltlich der Unwiderruflichkeit des Vermittlungsvertrages und der vollständigen Bezahlung der Vermittlungsgebühr.


6. Datenschutz

6.1. Die Cembax GmbH richtet sich nach den Normen DSGVO. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die über ihn gesammelten Daten einzusehen. 

6.2. Die Cembax GmbH ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zur technischen und organisatorischen Abwicklung und Erfüllung der Dienstleistungen, zur Pflege der Kundenbeziehung sowie für eigene Marketing- und Werbezwecke zu verwenden, namentlich auch zur bedarfsgerechten Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen. 

6.3. Die Cembax GmbH ist weiter berechtigt, die Kundendaten an Dritte weiterzugeben, die mit der Abwicklung von Kundenbeziehungen oder mit dem Inkasso ausstehender Rechnungsbeträge beauftragt sind, sowie diese Daten zu Marketing- und Werbezwecken an ausgewählte Partnerfirmen in Deutschland und im Ausland weiterzugeben. 

6.4. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Verwendung seiner Daten zu Werbe- und Marketingzwecken telefonisch oder schriftlich zu untersagen. 


7. Haftung und Garantieleistungen

7.1. Die Cembax GmbH haftet nur für Vermögensschäden des Kunden, die in direktem Zusammenhang mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen stehen und die von der Cembax GmbH oder von ihr beauftragte Hilfspersonen und/oder Subunternehmen absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit von der Cembax GmbH oder der von ihr beauftragten Hilfspersonen und/oder Subunternehmen ist ausgeschlossen. In keinem Fall haftet die Cembax GmbH für direkte oder indirekte Folgeschäden, Drittschäden etc.

7.2. Jegliche Haftung entfällt auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn:  

  • der Kunde vertragliche Bestimmungen missachtet oder 
  • der Kunde unrichtige Angaben macht.

7.3. Die Nutzung der angebotenen Informationen und Dienste der www.cembax.com wie der Cembax GmbH durch Interessenten oder Kunden geschieht auf eigenes Risiko.

7.4. Die Cembax GmbH vermittelt nur Finanzsanierungsverträge zwischen den Kunden und einer Finanzsanierungsgesellschaft. Die Cembax GmbH übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt der Finanzsanierungsverträge und für jegliche Handlungen und/oder Unterlassungen der Finanzsanierungsgesellschaft. 

7.5. Die Cembax GmbH übernimmt keine Garantie, dass ein Finanzsanierungsvertrag zwischen dem Kunden und der von ihr vermittelten Finanzsanierungsgesellschaft zustande kommt. Der Entscheid über die Annahme oder Ablehnung einer Finanzsanierung liegt bei der Finanzsanierungsgesellschaft und/oder dem Kunden. 


8. Sonstiges

8.1. Es existieren keinerlei mündliche Nebenabsprachen. Abänderungen dieser Vereinbarung sind nur in Schriftform gültig. Auch das Abändern der Schriftformklausel bedarf der Schriftform.

8.2. Mitteilungen an die vom Kunden der Cembax GmbH zuletzt genannte Adresse (postalisch oder E-Mail) gelten als zugestellt. 

8.3. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden oder undurchführbar sein oder werden, sind die Parteien verpflichtet, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch andere wirksame bzw. durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die dem Sinn nach den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe kommen, dass vernünftigerweise anzunehmen ist, die Parteien hätten auch mit dieser Klausel den Vertrag geschlossen.

8.4. Auf das vorliegende Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Ausschließlicher Erfüllungsort ist am Sitz der Cembax GmbH. Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich: Gerichtsstand ist der Sitz der Cembax GmbH.